
Gesetzliche Grundlage der Krebsregistrierung in Bayern ist das Bayerische Krebsregistergesetz (BayKrG). Das Bevölkerungsbezogene Krebsregister Bayern besteht aus einer selbstständigen Vertrauensstelle und einer selbständigen Registerstelle, wodurch ein sehr hoher Datenschutz gewährleistet wird. In seiner Tätigkeit wird das Bevölkerungsbezogene Krebsregister Bayern von einem wissenschaftlichen Beirat unterstützt.
Die Vertrauensstelle, die am Institut für Pathologie des Klinikums Nürnberg eingerichtet ist, überprüft die von den klinischen Krebsregistern der bayerischen Tumorzentren eingegangenen Daten auf Vollständigkeit und Plausibilität. Danach werden die personenbezogenen Daten pseudonymisiert und chiffrierte Kontrollnummern gebildet, die dann mit den dazugehörigen epidemiologischen Daten an die Registerstelle weitergeleitet werden.
Die Registerstelle ist am Universitätsklinikum Erlangen eingerichtet. Nach intensiver Qualitätskontrolle werden die medizinischen Daten zusammen mit den pseudonymisierten Personendaten dauerhaft gespeichert. Mit statistisch-epidemiologischen Analysen werden die Daten ausgewertet, zeitliche Veränderungen oder regionale Häufungen untersucht und regelmäßige Berichte erstellt. Jährlich werden die epidemiologischen Daten an das Zentrum für Krebsregisterdaten am Robert-Koch-Institut in Berlin weitergeleitet, wo die Daten der bevölkerungsbezogenen Krebsregister in der Bundesrepublik Deutschland zusammenfassend und übergreifend ausgewertet werden.