BKR-Logo
Bevölkerungsbezogenes Krebsregister Bayern

Meldeverfahren

Alle Ärzte in Krankenhäusern, niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Pathologen sind berechtigt, Krebserkrankungen schriftlich oder elektronisch an das regional zuständige klinische Krebsregister zu melden. Erfasst werden alle bösartigen Neubildungen einschließlich ihrer Frühformen. Für die Meldungen wird eine Aufwandsentschädigung bezahlt.

In den klinischen Krebsregistern der Tumorzentren werden die Daten gesammelt, auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit geprüft und auf Wunsch der meldenden Stellen Auswertungen von Therapieverläufen und Langzeitergebnissen zur Qualitätssicherung durchgeführt. Bei Unklarheiten erfolgen Rückfragen bei den Meldenden. In regelmäßigen Abständen werden die erfassten epidemiologischen Daten an die Vertrauensstelle des Bevölkerungsbezogenen Krebsregisters weitergeleitet.

Die Vertrauensstelle prüft die eingegangenen Daten auf Vollständigkeit und Plausibilität und pseudonymisiert die Personendaten. Spätestens drei Monate nach der Übermittlung der Daten an die Registerstelle müssen sie in der Vertrauensstelle gelöscht werden.

In der Registerstelle werden die medizinischen Daten zusammen mit den pseudonymisierten Personendaten nach intensiver Qualitätskontrolle dauerhaft gespeichert. Mit statistisch-epidemiologischen Analysen werden die Daten ausgewertet, zeitliche Veränderungen oder regionale Häufungen untersucht und regelmäßig Berichte erstellt.

Einmal jährlich werden die epidemiologischen Daten an das am Robert-Koch-Institut eingerichtete "Zentrum für Krebsregisterdaten" geleitet; dieses sammelt die epidemiologischen Daten aus allen Bundesländern. Auf dieser Datensammlung basiert die Broschüre "Krebs in Deutschland".

Meldeweg

Meldeweg

Zum Seitenanfang
M. Meyer 17.11.2011